Rezeptbestellungen
- Informationen zu den elektronischen Rezepten:
:Um ein E-Rezept ausstellen zu können, benötigen wir Ihre Versichertenkarte. Diese muss zwingend am Anfang des Quartals eingelesen sein, damit eine Ausstellung als E-Rezept möglich ist. Vorbestellungen ohne im Quartal eingelesene Versichertenkarte ist somit nicht möglich. Da das elektronische Rezept auch unterzeichnet werden muss, bitten wir Sie das bestellte Rezept erst am nächsten Werktag in Ihrer Apotheke einzulösen, somit ist hier genügend Zeit das Rezept zu signieren - Rezepte für Physiotherapie, Ergotherapie sowie häusliche Krankenverordnungen, Überweisungen:
Diese werden weiterhin auf Papier gedruckt und sind somit in der Praxis abzuholen.
Bitte denken Sie daran Rezepte früh genug zu bestellen, wenn ein Urlaub Ihrerseits ansteht.